Kriterien für die Bewertung der Chancen und Risiken beim Thema Umwelt sind die in der EMAS-Verordnung im Anhang I gelisteten direkten Umweltaspekte:
- Rechtsvorschriften
- Luft
- Wasser
- Abfall
- Boden
- Ressourcen
- Energie
- Gefahrstoffe
- Lärm, Erschütterungen, Gerüche
- Verkehr
- Notfallsituationen
- Biologische Vielfalt
Quelle: eur-lex.europa.eu